Details
Kosten:
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Merkmale
Über das Objekt
Es handelt sich um eine 2-Zimmer-Wohnung im Betreuten Wohnen „Brigittenpark Pegnitz“.
Die Wohnanlage wurde 1998 erbaut. Die Wohnanlage ist mit Personenaufzügen ausgestattet, die bis zur Keller- bzw. Tiefgaragenebene fahren.
* hauptberuflicher Hausmeister
* nette und kompetente Hausverwaltung
Besonderheiten:
– Gemeinschaftsraum mit Küche
– Notrufsystem
– mehrere Wasch-/Trockenräume mit
Waschmaschinen und Trocknern (Münzbetrieb)
Die Wohnung befindet sich in schöner Lage in Pegnitz. Verschiedene Einkaufsmöglichkeiten (Metzger, Bäcker, Lebensmittelgeschäfte) befinden sich in unmittelbarer Nähe und lassen sich bequem zu Fuß erreichen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Verpflegungseinrichtungen des benachbarten Brigittenheim-Pflegeheims (Kantine, Cafeteria) in Anspruch zu nehmen.
* Flur
* großzügige Küche (Einbauküche kann abgelöst werden)
* Duschbad mit WM-Anschluss
* praktischer Abstellraum
* großzügiges Wohn- und Esszimmer mit angrenzendem Wintergarten
* separates, großzügiges Schlafzimmer mit guten Stellmöglichkeiten
* heller Wintergarten mit Weitsicht
Zur Wohnung gehört kein TG-Stellplatz
Ausstattung: Teppichböden in den Wohnräumen
Die Wohnung befindet sich im 5. OG
Konditionen:
Kaltmiete: 490 EUR/mtl.
Betriebskostenvorauszahlung: 240 EUR
Betreuungspauschale: 70 EUR
Warm: 800 EUR
Vermietung: kurzfristig – nach Abstimmung!
Der Vermieter strebt eine langfristige Vermietung an.
Änderungen und Zwischenverkauf/vermietung vorbehalten.
Gerne vereinbaren wir einen Besichtigungstermin – sprechen Sie uns einfach an!
Die Angaben in diesem Exposé erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Unser Angebot erfolgt gemäß der uns vom Eigentümer erteilten Informationen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, auch bei eigenen Fehlern, mit Ausnahme von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten, ausgeschlossen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.